🔧 Montageservice durch Fachbetriebe | 📦 Kostenloser Musterversand in 48h | 📞 Beratung: 06205 2923-0 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Walz Holzhandel GmbH

Stand: Dezember 2024

Bestimmungen, die ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, sind jeweils als „(Nur für Verbraucher)" bzw. „(Nur für Unternehmer)" gekennzeichnet.


§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Einbeziehung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Walz Holzhandel GmbH, Pfälzer Ring 21, 68766 Hockenheim (nachfolgend „Verkäufer"), gelten für sämtliche Kaufverträge und Leistungsverträge — gleichgültig ob im stationären Handel, über die Onlineshops unter walz-holzhandel.de, shop.walz-holzhandel.de oder terrassenclips.de oder per Direktbestellung (Telefon, E-Mail, Außendienst).

(2) Begriffsbestimmungen:
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Einbeziehung im stationären Handel: Im Ladengeschäft werden diese AGB durch ausdrücklichen Hinweis in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sowie durch Aushang am Verkaufsort einbezogen. Mit Unterzeichnung eines Auftrags oder einer Anzahlungsleistung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme dieser AGB.

(4) Einbeziehung im Onlineshop: Im Onlineshop bestätigt der Kunde mit Absenden der Bestellung die Kenntnisnahme und Geltung dieser AGB.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

(6) (Nur für Unternehmer) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten gelten diese AGB auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. Diese AGB gelten ergänzend zu den Tegernseer Gebräuchen (Usancen des Holzhandels), sofern deren Anwendung im Einzelfall vereinbart ist.

(7) (Nur für Unternehmer) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Verbraucher (einschließlich der im Onlineshop veröffentlichten AGB mit Widerrufsbelehrung) sind auf Unternehmer nicht anwendbar. Soweit ein Unternehmer über die Onlineshops des Verkäufers bestellt, gelten ausschließlich diese AGB, nicht die für den Checkout hinterlegten Verbraucher-AGB.

(8) (Nur für Unternehmer) Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Rahmenverträge und schriftliche Einzelvereinbarungen) haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Verkäufers — einschließlich Kataloge, Preislisten und Online-Darstellungen — sind unverbindlich und freibleibend (invitatio ad offerendum), sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Bindefrist: Schriftliche Angebote des Verkäufers binden diesen für 30 Tage ab Ausstellungsdatum, soweit im Angebot keine abweichende Frist genannt ist. Nach Ablauf der Bindefrist können Preise abweichen; dies gilt insbesondere bei Türen, Zargen, Bodenbelägen und Beschlägen aufgrund von Lieferantenpreisänderungen.

(3) (Nur für Verbraucher) Ein Kaufvertrag kommt im stationären Handel zustande durch:
- Zahlung an der Kasse und Übergabe der Ware,
- Unterzeichnung eines Auftrags- oder Angebotsformulars durch den Kunden,
- schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung nach einem Beratungsgespräch, oder
- Leistung einer Anzahlung, insbesondere bei Sonderanfertigungen.

Der Regelfall bei Türen, Zargen, Bodenbelägen und Sonderanfertigungen ist die Anzahlung. Mit Leistung der Anzahlung wird der Vertrag verbindlich. Im Onlineshop gibt der Verbraucher durch Absenden der Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab; der Verkäufer nimmt das Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung an.

(4) (Nur für Unternehmer) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Verkäufers,
- unverzügliche Ausführung der Lieferung nach Auftragseingang, oder
- mündliche oder telefonische Bestellung, soweit dies zwischen den Parteien so gehandhabt wird; in diesem Fall gilt die Lieferung oder die nachfolgende Rechnung als Bestätigung des Vertragsschlusses.

(5) (Nur für Unternehmer) Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Zusagen bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch den Verkäufer. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(6) (Nur für Unternehmer) Soweit nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, die auf eine gefährdete Zahlungsfähigkeit des Käufers schließen lassen (insbesondere Zahlungsverzug, Wechselprotest, Insolvenzantrag), ist der Verkäufer berechtigt, nach angemessener Fristsetzung Vorkasse oder geeignete Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Weigerung vom Vertrag zurückzutreten; Rechnungen für bereits erbrachte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt.

(4) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.


§ 3 Preise und Umsatzsteuer

(1) (Nur für Verbraucher) Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) (Nur für Unternehmer) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich ab Lager Hockenheim. Für gewerbliche Kunden (Handwerker, Montagebetriebe, Dachdecker, Zimmereien, Fachbetriebe) gelten die individuell vereinbarten Netto-Preislisten, die in den Kundenstammdaten hinterlegt sind.

(3) Preisanpassung bei Lieferverzögerungen: Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Lieferdatum mehr als 4 Monate, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend gestiegener Beschaffungskosten (Material, Energie, Transport, Zölle) anzupassen, sofern die Kostensteigerung nachweisbar und nicht durch den Verkäufer verursacht ist. Der Kunde wird über die Preisanpassung unverzüglich informiert und hat das Recht, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglichen Kaufpreises beträgt.

(4) (Nur für Unternehmer) Preiserhöhungen aufgrund gesetzlich neu eingeführter oder erhöhter Abgaben, Steuern oder öffentlich-rechtlicher Belastungen nach Vertragsschluss gehen zulasten des Käufers, soweit der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Neukunden und Verbraucher zahlen grundsätzlich 100 % Vorkasse vor Lieferung. Abweichende Vereinbarungen (z. B. 50 % Anzahlung mit Restzahlung bei Lieferung) sind möglich und werden in der Auftragsbestätigung dokumentiert.

(2) (Nur für Unternehmer) Bestandskunden: Zahlungsziele werden individuell vereinbart und in den Kundenstammdaten dokumentiert. Ohne individuelle Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag sofort bei Lieferung oder Abholung ohne Abzug fällig.

(3) (Nur für Unternehmer) Kreditlimit: Der Verkäufer ist berechtigt, für Bestandskunden ein Kreditlimit (maximales offenes Rechnungsvolumen) festzulegen und kaufmännisch anzupassen. Übersteigen offene Forderungen das Kreditlimit, kann der Verkäufer weitere Lieferungen von Vorkasse oder geeigneter Sicherheitsleistung abhängig machen.

(4) Skonto: Sofern vereinbart, gewährt der Verkäufer 2–4 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Das Skontorecht entfällt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

(5) (Nur für Verbraucher) Automatischer Verzug: Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Verbraucher 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist. Auf diese Rechtsfolge wird in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

(6) (Nur für Unternehmer) Zahlungsverzug: Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt:
- Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen;
- eine Inkassopauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen;
- weitergehende Verzugsschäden (Mahnkosten, Anwaltskosten, nachgewiesene Mehrkosten) geltend zu machen;
- bereits vereinbarte Skonti für laufende und zukünftige Rechnungen zu stornieren;
- noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten oder von Vorkasse abhängig zu machen.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(8) Barzahlungen sind bis zu einem Betrag von 10.000,00 € möglich. Für Beträge ab 10.000,00 € ist ausschließlich unbare Zahlung zulässig (§ 10 Abs. 6a GwG).


§ 7 Zahlungsarten

(Nur für Verbraucher)

(1) Im stationären Handel: Barzahlung, EC-Karte (Girocard), Kreditkarte (Visa, Mastercard), Überweisung und Rechnung (nach Vereinbarung).

(2) Im Onlineshop: Vorkasse per Banküberweisung, PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Klarna, Apple Pay, Google Pay. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angezeigt.


§ 6 Anzahlung, Stornierung und Sonderanfertigungen

(1) Bei Sonderanfertigungen (Maßtüren, Sonderzargen, individuelle Zuschnitte, Spezialbeschläge) sowie bei Bestellungen ohne Kreditlimit ist vor Produktionsfreigabe eine Anzahlung von 50 % oder 100 % des Auftragswertes fällig. Der Anzahlungssatz wird in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

(2) Stornierung: Bei Stornierung nach Vertragsschluss erhebt der Verkäufer eine Stornogebühr von 25 % des Auftragswertes, mindestens jedoch die tatsächlich entstandenen Beschaffungs- und Bearbeitungskosten.

(3) Sonderanfertigungen: Bei Stornierung von Sonderanfertigungen bleibt der volle Kaufpreis geschuldet, da die individuell gefertigte Ware nicht anderweitig veräußert werden kann. Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. (Nur für Unternehmer:) Das Recht des Käufers, einen geringeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, bleibt vorbehalten.

(4) (Nur für Verbraucher) Sonderanfertigungen und Zuschnitte nach individuellen Kundenmaßen sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen.


§ 7 Produktbeschreibung, Holzeigenschaften und Toleranzen

(1) Die angebotenen Produkte unterliegen hinsichtlich Maße, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit den jeweils einschlägigen deutschen Normen (insbesondere DIN-Normen). Branchenübliche Toleranzen, die sich aus diesen Normen ergeben, stellen keinen Mangel dar.

(2) Abbildungen im Onlineshop können geringfügig von der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe und Maserung bei Naturprodukten wie Holz.

(3) Holz ist ein Naturprodukt. Folgende Eigenschaften sind naturbedingt und stellen weder einen Mangel noch einen Haftungsgrund dar:
- Farbliche Abweichungen und Nachdunkelungen
- Unterschiede in Maserung und Struktur
- Natürliche Astmerkmale
- Geringfügiges Quellen und Schwinden in Abhängigkeit von Temperatur und Luftfeuchtigkeit
- Minimale Maßtoleranzen im Rahmen der geltenden DIN-Normen

(4) (Nur für Unternehmer) Maßtoleranzen: Über- oder Unterlieferungen bis zu ± 5 % der bestellten Menge sind zulässig und begründen keinen Mangel. Farbmuster und Musterbretter sind unverbindliche Referenzwerte und begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Farb- oder Maserungsidentität der Lieferware.

(5) (Nur für Unternehmer) Verarbeitungshinweise: Der Käufer ist verpflichtet, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Verarbeitungshinweise der Hersteller einzuhalten. Insbesondere hat der Käufer Holzprodukte vor dem Einbau ausreichend zu akklimatisieren (mindestens 48–72 Stunden, bei Parkett und Dielen nach Herstellerangabe), die Holzfeuchte zu messen und Unterkonstruktionen gemäß DIN 18356/18365 auszuführen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verarbeitung, fehlende Akklimatisierung oder fehlerhafte Untergrundvorbereitung zurückzuführen sind.

(6) (Nur für Unternehmer) Lagerung: Holz und Holzprodukte sind trocken, überdacht und mit ausreichend Bodenabstand zu lagern. Direkter Feuchtigkeitskontakt, einseitige Sonneneinstrahlung sowie mangelnde Belüftung führen zu Schäden, die nicht der Verkäufer zu vertreten hat. Lagerungsschäden nach Gefahrübergang begründen keine Gewährleistungsansprüche.


§ 4 B-Ware und Ausstellungsstücke

(1) B-Ware, gebrauchte Waren und Ausstellungsstücke werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Bekannte optische Mängel oder Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar.

(3) Der Rabatt auf Ausstellungsstücke wird im Einzelfall nach Produktzustand festgelegt und in der Auftragsbestätigung dokumentiert.

(3) (Nur für Verbraucher) Bei gebrauchten Waren und Ausstellungsstücken kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden, sofern dies vor Vertragsschluss individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung dokumentiert wurde.


§ 9 Frachtkosten, Lieferung und Gefahrübergang

(1) (Nur für Verbraucher) Versandkosten werden individuell nach Gewicht, Größe, Versandart und Lieferadresse kalkuliert und dem Kunden vor Abschluss der Bestellung verbindlich angezeigt.

(2) (Nur für Unternehmer) Frachtkosten werden gesondert berechnet und im Angebot oder bei Auftragsbestätigung ausgewiesen. Der Verkäufer ist berechtigt, gestiegene Frachtkosten anzupassen, sofern zwischen Auftragserteilung und Lieferung mehr als 4 Wochen liegen und eine Kostensteigerung von mehr als 10 % eingetreten ist.

(3) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis Bordsteinkante (Straßenniveau). Eine weitergehende Anlieferung (Baustelle, Stockwerk, Aufstellort) ist gesondert zu vereinbaren und wird separat berechnet.

(4) Liefertermine sind stets unverbindliche Richtwerte, sofern kein verbindliches Lieferdatum ausdrücklich zugesagt wurde. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über Verzögerungen und nennt einen neuen voraussichtlichen Liefertermin.

(5) (Nur für Unternehmer) Selbstbelieferungsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger, nicht vollständiger oder nicht vertragsgerechter Selbstbelieferung durch seinen Vorlieferanten ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein kongruentes Deckungsgeschäft vorlag und die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

(6) (Nur für Unternehmer) Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, Betriebsstörungen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Rohstoffmangel) befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung von seiner Lieferpflicht. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

(7) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Mehrkosten durch vom Verkäufer veranlasste Teillieferungen werden dem Kunden nicht berechnet.

(8) (Nur für Unternehmer) Schadensersatz bei verschuldetem Lieferverzug: Gerät der Verkäufer mit einer verbindlichen Lieferzusage in Verzug, kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist eine Verzugspauschale von 0,5 % des Nettolieferwerts pro vollendeter Kalenderwoche, insgesamt maximal 5 % des Nettolieferwerts, verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(9) Gefahrübergang:
- (Nur für Verbraucher): Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Dies gilt auch beim Versendungskauf.
- (Nur für Unternehmer): Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.
- Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe am Abholort auf den Kunden über.

(10) (Nur für Unternehmer) Falschlieferungen: Bei Lieferung einer von der Bestellung abweichenden Ware (falsche Menge, falsche Spezifikation) hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Anlieferung, in Textform zu informieren.

(11) (Nur für Unternehmer) Annahmeverzug: Gerät der Käufer in Annahmeverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen sowie Lagerkosten nach § 10 zu berechnen.


§ 9 Lagerung bereitgestellter Ware

(1) Bereitgestellte Ware wird kostenlos eingelagert, im Regelfall für bis zu 8 Wochen ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Bereitstellungsdatum oder ab Anlieferung.

(2) Nach Ablauf von 8 Wochen wird eine Lagergebühr von 10,00 € pro angefangener Woche erhoben.

(3) Nimmt der Kunde die Ware auch nach angemessener Nachfristsetzung nicht ab, bleibt der volle Kaufpreisanspruch des Verkäufers bestehen. (Nur für Unternehmer:) Der Verkäufer kann die Ware nach fruchtlosem Ablauf einer letzten angemessenen Frist auf Kosten des Käufers an einen Lagerhalter übergeben oder im Wege des Pfandverkaufs verwerten.


§ 10 Muster und Handmuster

(1) Der Verkäufer stellt auf Wunsch Muster (Türblätter, Bodenmuster, Farbproben) zur Verfügung. Für Muster aus dem eigenen Lager wird ein Pfand erhoben, das bei Rückgabe des Musters erstattet wird.

(2) Werden Muster direkt vom Hersteller versendet, werden die entstehenden Versandkosten dem Kunden berechnet.


§ 12 Selbstabholung und Beladung

(1) Bei Selbstabholung hat der Kunde ein geeignetes Fahrzeug, die erforderlichen Ladehilfsmittel und ggf. Sicherungsmaterial bereitzustellen. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware am Abholort.

(4) Für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nach Übergabe ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.


§ 14 Streckengeschäft

(1) Bestimmte Produkte werden im Wege des Streckengeschäfts direkt vom Hersteller oder Lieferanten an den Kunden versendet. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich der Verkäufer. Alle Gewährleistungs- und Haftungsansprüche richten sich allein gegen den Verkäufer.


§ 10 Montageservice

(1) Der Verkäufer vermittelt auf Wunsch Montageleistungen (insbesondere für Türen und Bodenbeläge) durch selbständige Subunternehmer (nachfolgend „Montagepartner"). Der Vermittlungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Montagepartner zustande; der Verkäufer ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Haftung.

(2) Erbringt der Verkäufer ausnahmsweise Montageleistungen in eigenem Namen und rechnet diese gegenüber dem Kunden direkt ab, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Werkleistungen: 2 Jahre allgemein, 5 Jahre bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), gerechnet ab Abnahme der Leistung.


§ 16 Beratung und Haftung bei Beratungsleistungen

(1) Beratungsleistungen des Verkäufers (Produktempfehlungen, Unterkonstruktionsempfehlungen, bauphysikalische Hinweise) beruhen auf allgemeiner Erfahrung und ersetzen keine fachplanerische Leistung eines Architekten, Statikers oder Sachverständigen. Die Eignung für das konkrete Bauvorhaben ist stets durch den Kunden oder einen beauftragten Fachmann zu prüfen.

(2) Maßaufnahmen: Nimmt der Kunde selbst Maße auf, trägt er das alleinige Risiko bei Fehlmessung. (Nur für Unternehmer:) Nimmt ein Subunternehmer des Käufers Maße auf, liegt die Haftung beim Subunternehmer. Nimmt ein Mitarbeiter des Verkäufers die Maße auf, trägt der Verkäufer das Fehlmessungsrisiko im Rahmen der nachstehenden Haftungsregelungen.


§ 16 Mängelrüge und Untersuchungspflicht

(Nur für Unternehmer)

(1) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Menge, Beschaffenheit und Vollständigkeit zu untersuchen (§ 377 HGB).

(2) Offensichtliche Mängel (sichtbare Transportschäden, falsche Mengen, äußerlich erkennbare Qualitätsmängel) sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Die Rüge muss den Mangel hinreichend konkret beschreiben (Art, Umfang, betroffene Menge).

(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist, in Textform anzuzeigen.

(4) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Die gesetzlichen Ausnahmen bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben unberührt.

(5) Bei festgestellten Mängeln darf der Käufer über die betroffene Partie bis zur Klärung nicht disponieren (kein Weiterverarbeiten, kein Weiterverkauf, keine Verbindung mit anderen Materialien). Verstößt der Käufer gegen diese Pflicht, verliert er seinen Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der verarbeiteten Ware.


§ 17 Gewährleistung

(1) (Nur für Verbraucher) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Für gebrauchte Waren und Ausstellungsstücke kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies vor Vertragsschluss individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung dokumentiert wurde.

(2) (Nur für Unternehmer) Die Frist für Sachmängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Ausgenommen sind Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut werden: 5 Jahre gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

(3) (Nur für Unternehmer) Nacherfüllung: Der Verkäufer ist berechtigt, zunächst nachzuerfüllen (Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach seiner Wahl). Der Käufer kann die Nacherfüllung erst ablehnen, wenn sie zweimal fehlgeschlagen ist. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist Hockenheim.

(4) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


§ 18 Allgemeine Haftungsbegrenzung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (Nur für Unternehmer:) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Mangelfolgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Verkäufers.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben unberührt.


§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Die nachfolgenden Absätze 2–10 gelten nur für Unternehmer.

(2) Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche offenen Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung (Kontokorrentvorbehalt).

(3) Verarbeitungsklausel: Wird die Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer als Hersteller, ohne ihn zu verpflichten; die neu entstehende Sache wird Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware.

(4) Verbindung und Vermischung: Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt (§§ 947, 948 BGB), wird der Verkäufer Miteigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Wird die Vorbehaltsware weiterveräußert, tritt der Käufer bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen den Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrags des Verkäufers an diesen ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(6) Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung bei Zahlungsverzug widerrufen.

(7) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

(8) Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(9) Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag erlöschen Weiterveräußerungsrecht, Einziehungsermächtigung sowie alle sonstigen Befugnisse hinsichtlich der Vorbehaltsware.

(10) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.


§ 20 Rahmenverträge

(Nur für Unternehmer)

(1) Für Stammkunden (Handwerker, Montagebetriebe, Dachdecker, Zimmereien) können individuelle Rahmenverträge abgeschlossen werden, die Sonderkonditionen, Zahlungsziele, Lieferrhythmus und Kreditlimits regeln.

(2) Rahmenverträge gehen diesen AGB vor; diese AGB gelten ergänzend, soweit der Rahmenvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.

(3) Interessenten wenden sich an den Außendienst des Verkäufers.


§ 21 Kein Widerrufsrecht im stationären Handel; freiwilliges Rückgaberecht

(Nur für Verbraucher)

(1) Bei Kaufverträgen, die im stationären Ladengeschäft abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB gilt ausschließlich bei Fernabsatzverträgen (Onlineshop, Telefon, E-Mail).

(3) Freiwilliges Rückgaberecht auf Lagerware: Als Kulanzleistung gewährt der Verkäufer für reguläre Lagerware (keine Sonderanfertigungen) ein freiwilliges Rückgaberecht unter folgenden Bedingungen:
- Die Ware muss ungeöffnet und in der Originalverpackung zurückgegeben werden.
- Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen nach Kauf erfolgen.
- Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Kaufpreises einbehalten. Der verbleibende Betrag wird als Gutschrift oder Barerstattung ausgezahlt.
- Sonderanfertigungen, Maßzuschnitte, B-Ware und Ausstellungsstücke sind von diesem freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen.


§ 22 Widerrufsrecht bei Fernabsatz (Online- und Telefonbestellungen)

(Nur für Verbraucher)

(1) Bei Fernabsatzverträgen (Onlineshop, Telefon, E-Mail) haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die nachfolgende Widerrufsbelehrung informiert über die Bedingungen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Walz Holzhandel GmbH
Pfälzer Ring 21
68766 Hockenheim
Telefon: 06205 2923-0
E-Mail: info@walz-holzhandel.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Lieferart als die günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben.

Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, zurückzusenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal per Post zurückgesandt werden können (z. B. Türen, Bodenbeläge, Terrassendielen), können die Rücksendekosten bis zu 250,00 € (zzgl. MwSt.) betragen.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (Sondermaße, individuelle Zuschnitte, § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB),
- Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.


§ 17 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(Nur für Verbraucher)

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Der Verkäufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 24 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) (Nur für Unternehmer) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hockenheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hockenheim, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

(2) (Nur für Verbraucher) Ist der Verbraucher in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig, bleibt die Anwendung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt. Dies gilt insbesondere für Käufe über Amazon, terrassenclips.de und den internationalen Onlineshop.


§ 25 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) (Nur für Unternehmer) Der Ausschluss des CISG gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Unternehmer mit Sitz im Ausland.


§ 25 Datenschutz

Der Verkäufer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.walz-holzhandel.de/datenschutzerklaerung.


§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Walz Holzhandel GmbH
Pfälzer Ring 21 · 68766 Hockenheim
Telefon: 06205 2923-0 · E-Mail: info@walz-holzhandel.de
HRB 422098 · Amtsgericht Mannheim · USt-IdNr: DE 198010519

Hockenheim, Dezember 2024


Muster-Widerrufsformular

(Nur bei Fernabsatzverträgen – Online- und Telefonbestellungen. Bei Ladenkäufen besteht kein Widerrufsrecht.)

An:
Walz Holzhandel GmbH
Pfälzer Ring 21
68766 Hockenheim
E-Mail: info@walz-holzhandel.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:


Bestellt am: ___ / Erhalten am: _____

Name des/der Verbraucher(s): _____

Anschrift: __________


Datum: ____

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ___

(*) Unzutreffendes streichen.

4,8 / 5
49 Google Reviews